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Güterichterverfahren

Im Rahmen des sozialgerichtlichen Verfahrens ist es möglich, ein sog. Güterichterverfahren durchzuführen. Dabei handelt es sich um ein spezielles Verfahren der gütlichen Streitbeilegung, das darauf abzielt, dass die Beteiligten selbst eine einvernehmliche Lösung erarbeiten.

Das Güterichterverfahren wird dadurch eingeleitet, dass der für das streitige Verfahren zuständige Richter die Sache an einen speziellen Güterichter abgibt. Dessen Aufgabe ist es nicht, ein Urteil zu fällen. Stattdessen hilft er den Verfahrensbeteiligten dabei, nach Möglichkeit selbst eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dazu kann er verschiedene Methoden der Streitschlichtung anwenden, insbesondere die sog. Mediation. Dabei handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren, bei dem weniger die Rechtsfragen als vielmehr die die wirklichen Interessen, Anliegen und Bedürfnisse der Beteiligten in den Blick genommen werden. Auf diese Weise können in vielen Fällen Ergebnisse erzielt werden, die nachhaltiger wirken und für die Beteiligten sehr viel befriedigender sind als ein streitiges Urteil.

Wesentliche Merkmale der Mediation sind:

  • Freiwilligkeit (Die Beteiligten nehmen aus freien Stücken an der Mediation teil und können sie jederzeit abbrechen.)
  • Eigenverantwortung (Die Beteiligten sind selbst dafür verantwortlich, eine Lösung ihres Konfliktes zu finden.)
  • Neutralität/Allparteilichkeit des Mediators (Der Mediator ist neutral und den Interessen aller Beteiligter gleichermaßen verpflichtet.)
  • Informiertheit (Alle Beteiligten sollen über alle wesentlichen Informationen verfügen, um auf dieser Basis ihre Entscheidungen zu treffen.)
  • Vertraulichkeit (Die Beteiligten und der Mediator verpflichten sich, die im Mediationsverfahren erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.)
  • Ergebnisoffenheit (Mediationsverfahren sind offen für flexible und kreative Lösungen.)

 

Wenn das Güterichterverfahren nicht zu einer Lösung führt, wird das streitige Gerichtsverfahren fortgesetzt.

Weitere Informationen zum Güterichterverfahren in Sachsen-Anhalt finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.