Rechtsantragstelle des Sozialgerichts Magdeburg in Stendal
Mit Ablauf des 31. Oktober 2010 ist das Sozialgericht Stendal gemäß § 4 des Gesetzes zur Neuordnung der Gerichtsstrukturen vom 14. Februar 2008 geschlossen und sein Gerichtsbezirk dem Bezirk des Sozialgerichts Magdeburg zugelegt worden. Alle Verfahren, die vor der Schließung des Sozialgerichts Stendal dort noch anhängig waren, sind am 1. November 2010 vom Sozialgericht Magdeburg übernommen worden.
Örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten nach § 51 Sozialgerichtsgesetz z.B. aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV"), der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Angelegenheiten der Sozialhilfe und der Feststellung eines Grades der Behinderung und von Nachteilsausgleichen ("Merkzeichen") von Klägerinnen und Klägern mit Wohnsitz oder Beschäftigungsort in den Landkreisen
Stendal, Jerichower Land und dem Altmarkkreis Salzwedel
ist seit dem 1. November 2010 das
Sozialgericht Magdeburg
im Justizzentrum "Eike von Repgow"
Breiter Weg 203 - 206
39104 Magdeburg
Tel.: 0391/606-5607 / Telefax: 0391/606-5606
Sprechzeiten der Rechtsantragstelle: | ||
Montag, Mittwoch, Donnerstag: Dienstag: Freitag: | 9.00 bis 12.00 Uhr 9.00 bis 12.00 Uhr / 14.00 bis 17.00 Uhr 9.00 bis 12.00 Uhr |
Das Sozialgericht Magdeburg hat zusätzlich eine Rechtsantragstelle in Stendal eingerichtet. Diese befindet sich im
Justizzentrum "Albrecht der Bär"
Scharnhorststraße 40
39576 Stendal
- Haus E/F -
Sprechzeiten: | ||
Montag, Mittwoch, Donnerstag: Dienstag: Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Zu den Sprechzeiten können in den Rechtsantragstellen Klagen und sonstige Anträge zur Niederschrift aufgenommen werden. Eine Rechtsberatung findet nicht statt, die Mitarbeiter der Rechtsantragstellen sind aber bei der Fassung der Anträge behilflich.
Rechtsuchende Bürger können sich auch schriftlich per Post und Telefax an die o.g. Anschrift des Sozialgerichts Magdeburg wenden. Briefe, insbesondere Frist wahrende Schriftsätze, sind ausschließlich an die Anschrift des Sozialgerichts Magdeburg zu richten. Beim Justizzentrum Stendal ist weder ein Briefkasten, noch ein Postfach eingerichtet. Bislang ist der elektronische Rechtsverkehr für die Sozialgerichte in Sachsen-Anhalt gesetzlich nicht zugelassen, so dass weder eine Klage oder ein sonstiger Antrag, noch ein Schriftsatz in einem bereits anhängigen Rechtsstreit beim Sozialgericht Magdeburg wirksam durch eine E-Mail eingereicht werden kann.
Stellmach
Präsident des Sozialgerichts Magdeburg